Gegenstand der Bekanntmachung: Die Stadtwerke Bad Homburg haben seit der Senkung der Erdgaspreise zum 01.04.2017 im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern keine Preiserhöhung vorgenommen und gestiegene Beschaffungspreise in 2019 nicht weitergegeben. Die letzte Preiserhöhung fand zum 01.02.2014 statt.
Aufgrund steigender Netzentgelte und erhöhter Preise auf den Beschaffungsmärkten, wird nach nahezu 6 Jahren erstmalig wieder eine Preisanpassung erfolgen. Die Preisanpassung wird wirksam zum 01.01.2020.
Bereits beim Jahreswechsel 2018 zu 2019 lag die durchschnittliche Preiserhöhung für eine Familie mit 20.000 kWh bei durchschnittlich 5%. Die Stadtwerke haben diesen Preisanstieg jedoch nicht weitergegeben und damit die Grundversorgung für Bürgerinnen- und Bürger in Bad Homburg dauerhaft vergünstigt.
Nach aktuellen Schätzungen werden in Hessen die Erdgaspreise im Schnitt um 9 Prozent angehoben.
Die Stadtwerke Bad Homburg freuen sich daher, dass mit einer Preisanpassung von 6,5 Prozent trotz der seit Jahren nicht vorgenommenen Preiserhöhungen nur ein moderater Preisanstieg zu verzeichnen ist.
Gegenstand der Bekanntmachung:
Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe beginnen ab dem 28.05.2018 die eingebauten mechanischen Wasserzähler auf elektronische Funkwasserzähler in ihrem gesamten Netzgebiet umzurüsten. Die Umrüstung erfolgt sukzessive nach Ablauf der Eichfristen der bereits installierten Zähler. Das bedeutet, wenn ein 6 Jahre alter Zähler wegen Ablauf der Eichfrist erneuert werden muss, erfolgt in diesem Zuge automatisch die Umrüstung auf einen elektronischen Funkwasserzähler.
Hinweise Funkwasserzähler
Gegenstand der Bekanntmachung: Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe sind ein kommunales Unternehmen, das unabhängig von fremden Anteilseignern am Markt agieren kann. Als Eigenbetrieb der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe werden sie durch eine Betriebsleitung geführt.
Gemäß § 3 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBI. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBI. S.121), in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe vom 29. Oktober 2009 mit Änderungen vom 15. Dezember 2011 wird folgendes veröffentlicht:
Zur Vertretung der Stadtwerke in allen Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung ist ermächtigt:
Direktor Ralf Schroedter
ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses; bei rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung des Direktors wird dieser nach § 3 Abs. 3 EigBGes in Angelegenheiten der Stadtwerke allein vertreten durch die ermächtigten Betriebsangehörigen:
Herrn Herbert Heckmann
oder
Herrn Manfred Berg
Die ermächtigten Betriebsangehörigen unterzeichnen "Im Auftrag" (i. A.).
Bad Homburg v. d. Höhe, 01.06.2019
gez. gez.
Alexander W. Hetjes Meinhard Matern
Oberbürgermeister Bürgermeister und
Stadtkämmerer